Immobilie verkaufen — zum besten Preis.
Persönliche Begleitung durch Tobias Rösch und sein Team – von der Wertermittlung nach ImmoWertV bis zur notariellen Beurkundung. Seit 2002 in der Rhein-Neckar-Region.
- Kostenlose Immobilienbewertung nach ImmoWertV
- Beschaffung aller Unterlagen – rechtssicher und vollständig
- Diskrete Vermarktung oder maximale Reichweite – Sie entscheiden

Tobias Rösch
Gründer & Geschäftsführer – Immobilienmakler und Finanzierungsexperte
Tobias Rösch gründete Mia Immobilien, nachdem er über zehn Jahre bei der Deutschen Bank mit Schwerpunkt Baufinanzierung und Vermögensstruktur tätig war. Seine Ausbildungen zum Versicherungskaufmann, Immobiliardarlehensvermittler und Immobilienmakler bündelt er heute in einer Beratung, die Verkauf, Finanzierung und Struktur zusammen denkt – seit 2002 in der Rhein-Neckar-Region.
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Immobilie verkaufen in 8 Schritten
So läuft ein Immobilienverkauf mit MIA Immobilien ab – strukturiert, transparent und mit festen Verantwortlichkeiten. Sie behalten zu jedem Zeitpunkt den Überblick und die Kontrolle.
Ein Immobilienverkauf in Deutschland folgt acht Schritten: Beratung, Bewertung nach ImmoWertV, Unterlagenbeschaffung, Exposé, Vermarktung, qualifizierte Besichtigungen, notarieller Kaufvertrag und Übergabe. Die gesamte Abwicklung dauert bei strukturierter Planung in der Regel drei bis sechs Monate.
1. Beratung & Strategie
Im ersten Gespräch klären wir Ihr Verkaufsziel, den Zeitrahmen und die beste Vermarktungsstrategie – offen, diskret oder Off-Market.
2. Immobilienbewertung
Wir ermitteln den marktgerechten Verkaufspreis auf Basis von Vergleichswerten, Ertragslage und Substanz – kostenlos und transparent.
3. Unterlagen aufbereiten
Grundbuchauszug, Energieausweis, Wohnflächenberechnung, Teilungserklärung – wir beschaffen alle Unterlagen vollständig und rechtssicher.
4. Professionelles Exposé
Hochwertige Fotografie, Drohnenaufnahmen, Grundrisse und ein Verkaufstext, der die Stärken Ihrer Immobilie präzise in den Vordergrund stellt.
5. Vermarktung
ImmoScout24, Immowelt, eigene Käuferdatenbank, Social Media und gezielte Ansprache von Investoren – maximale Reichweite oder diskrete Vermittlung.
6. Besichtigungen & Bonitätsprüfung
Wir übernehmen Einzel- und Gruppenbesichtigungen, führen Bonitätsprüfungen durch und filtern unseriöse Anfragen heraus.
7. Kaufvertrag & Notartermin
Abstimmung des Kaufvertragsentwurfs mit dem Notar, Vorbesprechung mit Käufer und Verkäufer, Begleitung zur notariellen Beurkundung.
8. Übergabe & Kaufpreiszahlung
Nach Kaufpreiszahlung und Grundbuchumschreibung erfolgt die Schlüsselübergabe mit Übergabeprotokoll – sauber dokumentiert.
Was ist Ihre Immobilie heute wert?
Starten Sie die kostenlose Online-Bewertung. Wir ergänzen die automatische Einschätzung mit einer manuellen Prüfung durch unseren Makler und aktuellen Vergleichswerten aus der Rhein-Neckar-Region.
- Ergebnis in ca. 3 Minuten
- Ohne Registrierung, ohne Kaufverpflichtung
- DSGVO-konform, keine Weitergabe an Dritte
Der Immobilienwert wird in Deutschland nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) ermittelt – mit Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren. Online-Rechner liefern Schätzwerte; ein belastbarer Angebotspreis erfordert eine Vor-Ort-Besichtigung und aktuelle Vergleichsobjekte aus derselben Lage.
Was ist meine Immobilie wirklich wert?
Der Angebotspreis entscheidet über den Verkaufserfolg. Ein zu hoher Preis führt zu langen Vermarktungszeiten und Preisabschlägen, ein zu niedriger Preis zu vermeidbaren Verlusten. Die seriöse Wertermittlung einer Immobilie folgt in Deutschland der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und nutzt drei anerkannte Verfahren.
Wir erstellen Ihre Immobilienbewertung kostenlos, auf Basis aktueller Vergleichsdaten aus unserer regionalen Datenbank und über 23 Jahren Marktkenntnis in der Rhein-Neckar-Region. Online-Rechner liefern nur grobe Schätzwerte – für einen belastbaren Angebotspreis braucht es eine Vor-Ort-Besichtigung.
Kostenlose Bewertung startenDie drei Bewertungsverfahren nach ImmoWertV
Vergleichswertverfahren
Der gängigste Ansatz für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser. Wir vergleichen Ihre Immobilie mit tatsächlich verkauften Objekten in vergleichbarer Lage und Ausstattung.
Ertragswertverfahren
Für Anlageimmobilien und Mehrfamilienhäuser. Der Wert ergibt sich aus den erzielbaren Mieteinnahmen abzüglich Bewirtschaftungskosten, kapitalisiert mit einem marktüblichen Liegenschaftszins.
Sachwertverfahren
Für eigengenutzte Objekte in besonderen Lagen. Bewertet werden Bodenwert, Herstellungskosten und Abschreibung unter Berücksichtigung der Marktanpassung.
Welche Unterlagen brauche ich für den Immobilienverkauf?
Vollständige Unterlagen sind der wichtigste Hebel für einen zügigen Verkauf. Fehlende Dokumente verzögern den Notartermin, schrecken Käufer ab und gefährden die Finanzierungszusage der Bank. Wir stellen die Unterlagen gemeinsam mit Ihnen zusammen – auf Wunsch übernehmen wir die Beschaffung komplett.
Für den Verkauf einer Immobilie in Deutschland brauchen Sie mindestens: aktuellen Grundbuchauszug, Flurkarte, Baupläne, Wohnflächenberechnung nach WoFlV, gültigen Energieausweis (Pflicht nach § 80 GEG). Bei Eigentumswohnungen zusätzlich Teilungserklärung und die letzten drei WEG-Protokolle. Fehlen Unterlagen, verzögert sich der Notartermin um Wochen.
Eigentum & Grundbuch
- Aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Flurkarte bzw. Liegenschaftskarte
- Nachweis über Grunddienstbarkeiten, Wegerechte und Lasten
- Bei Erbfall: Erbschein oder notarielles Testament
Bauliche Unterlagen
- Baupläne, Grundrisse, Schnitte und Ansichten
- Baubeschreibung und Baugenehmigung
- Wohnflächenberechnung nach WoFlV
- Nachweise über Um- und Anbauten sowie Sanierungen
Energie & Technik
- Energieausweis (gesetzlich verpflichtend nach GEG)
- Wartungsnachweise Heizung, Schornsteinfeger, Öltank
- Modernisierungsnachweise der letzten 10 Jahre
- Garantien und Handwerkerrechnungen
Bei Eigentumswohnungen
- Teilungserklärung mit Aufteilungsplan
- Letzte drei WEG-Protokolle
- Jahresabrechnungen und aktueller Wirtschaftsplan
- Nachweis Instandhaltungsrücklage
Vermietete Immobilien
- Aktuelle Mietverträge mit allen Anlagen
- Mieter- und Mietspiegelübersicht
- Betriebskostenabrechnungen der letzten drei Jahre
- Kautionskontennachweise
Steuer & Finanzierung
- Grundsteuerbescheid
- Laufende Darlehensverträge und Restschuldbescheinigung
- Belege zu Anschaffungs- und Herstellungskosten (für Spekulationssteuer relevant)
- Nachweis zur Eigenheimzulage bzw. AfA
Rechtliche Grundlagen: Der Energieausweis ist nach § 80 GEG verpflichtend vor Besichtigungen vorzulegen. Weitere Details zur Vorlagepflicht finden Sie beim Gebäudeenergiegesetz auf gesetze-im-internet.de.
Was kostet der Verkauf einer Immobilie?
Als Verkäufer tragen Sie nur wenige, klar definierte Kostenpunkte. Der überwiegende Teil der Nebenkosten wird vom Käufer übernommen. Hier sehen Sie, was realistisch auf Sie zukommt – mit den gesetzlichen Grundlagen zum Nachlesen.
Als Verkäufer tragen Sie typischerweise: anteilige Maklerprovision (in Baden-Württemberg marktüblich 3,57 % inkl. MwSt. nach § 656c BGB), Kosten der Lastenfreistellung im Grundbuch, Energieausweis und – wenn der Verkauf innerhalb von 10 Jahren nach Kauf erfolgt – ggf. Spekulationssteuer nach § 23 EStG. Die Grunderwerbsteuer und den Hauptanteil der Notarkosten zahlt der Käufer.
Maklerprovision
marktüblich 3,57 % inkl. MwSt.
Seit dem Bestellerprinzip (§ 656c BGB, in Kraft seit 23.12.2020) teilen sich Verkäufer und Käufer die Maklerprovision beim Verkauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern an Privatpersonen zu gleichen Teilen. In Baden-Württemberg sind 7,14 % inkl. MwSt. Gesamtprovision marktüblich (je 3,57 % pro Partei) – es gibt jedoch keine gesetzlich fixierte Höhe.
Notarkosten
ca. 1,0–1,5 % des Kaufpreises
Die Notarkosten trägt nach üblicher Praxis der Käufer. Der Verkäufer zahlt jedoch anteilige Kosten für die Lastenfreistellung im Grundbuch, also die Löschung bestehender Hypotheken oder Grundschulden.
Vorfälligkeitsentschädigung
variabel, oft 1–3 % Restschuld
Wenn Sie Ihr Immobiliendarlehen vor Ende der Zinsbindung ablösen, verlangt die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung. Nach 10 Jahren Laufzeit besteht nach § 489 BGB ein Sonderkündigungsrecht mit 6 Monaten Frist.
Energieausweis
ca. 100–500 €
Verbrauchsausweise sind günstiger, Bedarfsausweise ausführlicher. Der Energieausweis ist nach § 80 GEG bei Verkauf und Besichtigung gesetzlich verpflichtend – ohne ihn drohen Bußgelder bis 10.000 €.
Sonstige Kosten
100–1.500 €
Grundbuchauszug (20–25 €), Wohnflächenberechnung, professionelle Fotografie, Home Staging, Anzeigengebühren bei Privatverkauf, Löschungsbewilligung – vieles davon übernehmen wir als Full-Service-Makler.
Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf – wann fällt sie an?
Die Spekulationssteuer betrifft Gewinne aus dem Verkauf privater Immobilien innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren (§ 23 EStG). Die Steuer wird mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz berechnet – je nach Gesamteinkommen zwischen 14 % und 45 % auf den Veräußerungsgewinn.
Zwei wichtige Ausnahmen: Sie sind von der Spekulationssteuer befreit, wenn (1) die Immobilie im Jahr des Verkaufs und den beiden vorangegangenen Kalenderjahren ausschließlich selbst bewohnt wurde oder (2) mehr als zehn Jahre zwischen Anschaffung und Verkauf liegen.
Rechtsgrundlage: § 23 EStG – Private Veräußerungsgeschäfte. Die individuelle Berechnung sollte mit einem Steuerberater erfolgen.
Immobilie privat verkaufen oder mit Makler?
Ein privater Verkauf spart auf dem Papier die Maklerprovision, bindet in der Praxis aber sehr viel Zeit – und wird häufig unter dem realistischen Marktpreis abgeschlossen, weil Vergleichsdaten, rechtssichere Vertragsgestaltung und Verhandlungserfahrung fehlen. Unsere Einschätzung aus über 23 Jahren Praxis: bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern bis mittlere Preissegmente rechnet sich die professionelle Vermittlung nahezu immer.
Privatverkauf spart die Maklerprovision, führt aber oft zu niedrigeren Verkaufspreisen, längerer Vermarktungsdauer und höherem Haftungsrisiko beim Verkäufer. Mit Makler profitieren Sie von Reichweite, geprüften Verträgen und Bonitätsprüfung der Käufer. Die Provisionsteilung nach Bestellerprinzip (§ 656c BGB) macht den Unterschied netto meistens überschaubar.
Die 7 häufigsten Fehler beim Immobilienverkauf
Diese Fehler begegnen uns in der Beratungspraxis immer wieder – und jeder von ihnen kann den Verkaufspreis oder die Rechtssicherheit spürbar beeinträchtigen. Hier sehen Sie, worauf Sie achten sollten.
Die typischen Fallstricke beim Immobilienverkauf sind ein zu hoher Angebotspreis, unvollständige Unterlagen, schwache Fotos/Exposés, fehlende Bonitätsprüfung der Käufer, emotionale Verhandlung sowie falsche oder fehlende Zusicherungen im Kaufvertrag (Haftung nach § 444 BGB). Jeder einzelne davon kann Zeit und Preis kosten.
Zu hoher Angebotspreis
Ein überhöhter Preis führt zu langer Vermarktungszeit, Preisreduzierungen in Etappen und beschädigtem Vertrauen bei Interessenten. In unserer Praxis gilt: je länger ein Objekt im Portal steht, desto schwieriger die Verhandlungsposition – der „Zweitpreis" bleibt meist deutlich unter dem ersten Zielpreis.
Unvollständige Unterlagen
Fehlender Energieausweis, veralteter Grundbuchauszug oder lückenhafte Bauunterlagen sorgen für Misstrauen und verzögerte Finanzierungszusagen. Das kann Käufer im letzten Moment abspringen lassen.
Amateurhafte Fotos und Exposés
Smartphone-Fotos bei schlechtem Licht, fehlende Grundrisse und generische Verkaufstexte drücken die Klickrate auf Immobilienportalen spürbar. Hochwertige Exposés mit professioneller Fotografie, Drohnenaufnahmen und Grundriss entscheiden, ob Interessenten klicken oder weiterscrollen.
Keine Bonitätsprüfung der Käufer
Wird der Kaufvertrag beim Notar unterzeichnet, die Bank lehnt später aber die Finanzierung ab, ist der Verkauf geplatzt – der Verkäufer bleibt auf Notar- und Folgekosten sitzen. Eine Vorprüfung verhindert das.
Emotionale Verhandlung
Wer selbst verkauft, reagiert auf Kritik an der Immobilie oft verteidigend. Professionelle Makler verhandeln sachlich und argumentieren mit regionalen Vergleichsdaten – das stabilisiert den Verkaufspreis und schützt vor überzogenen Nachlassforderungen.
Falsche oder fehlende Zusicherungen
Wer Mängel verschweigt oder falsch angibt, haftet auch nach dem Verkauf über § 444 BGB (arglistige Täuschung). Ein sauberer Kaufvertrag mit klaren Zusicherungen schützt den Verkäufer dauerhaft.
Falscher Zeitpunkt
Der Immobilienverkauf im falschen Marktzyklus oder ohne Beachtung der Spekulationsfrist (§ 23 EStG) kostet schnell einen fünfstelligen Betrag. Eine strategische Beratung lohnt sich vor dem ersten Inserat.
Ein strukturierter Immobilienverkauf dauert in unserer Praxis in der Rhein-Neckar-Region rund drei bis sechs Monate – von der Erstberatung bis zum Eingang des Kaufpreises. Die reine Vermarktungsphase bis zum Notartermin dauert bei marktgerechter Preisstellung in der Regel sechs bis zwölf Wochen. Nationale Marktlage 2025 laut Destatis: Preise +3,2 % im Jahresdurchschnitt.
Wie lange dauert ein Immobilienverkauf?
In unserer Beratungspraxis dauert ein strukturierter Immobilienverkauf in der Rhein-Neckar-Region von der ersten Beratung bis zum Eingang des Kaufpreises drei bis sechs Monate. Wie schnell es tatsächlich geht, hängt von Lage, Objekttyp, Preisstellung und Vollständigkeit der Unterlagen ab.
Schnellverkauf gewünscht?
Über unser Käufer- und Investorennetzwerk vermitteln wir gut gelegene Objekte in 2 bis 4 Wochen – diskret und ohne öffentliche Inserate.
Vorbereitung
Bewertung, Unterlagenbeschaffung, Fotografie, Exposé-Erstellung
Aktive Vermarktung
Schaltung der Inserate, Besichtigungen, Gebotseingänge und Vorauswahl
Finanzierungs- & Vertragsphase
Bonitätsprüfung, Kaufvertragsentwurf, Notarabstimmung
Beurkundung bis Zahlung
Notartermin, Eintragung Auflassungsvormerkung, Kaufpreiszahlung
Kaufpreise in der Rhein-Neckar-Region
Durchschnittliche Angebotspreise für Eigentumswohnungen pro Quadratmeter in den zehn teuersten Städten unserer Region (Stand: 1. März 2026, aggregiert aus Angeboten auf ImmoScout24, Immowelt, Engel & Völkers, Homeday und McMakler).
Wohnimmobilienpreise in Deutschland Q4/2025: +3,0 % ggü. Vorjahr
Laut Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 25. März 2026 sind die Kaufpreise für Wohnimmobilien im vierten Quartal 2025 um 3,0 % gegenüber dem Vorjahresquartal gestiegen, im Jahresdurchschnitt 2025 um 3,2 %. Damit setzt sich die Erholung nach der Korrektur 2023/2024 fort.
Was unsere Kunden über uns sagen
Echte Bewertungen von echten Kunden – überzeugen Sie sich selbst von unserer Arbeit.
Lisa Giardina
02/2026
Wir hatten die Besichtigung mit Herrn Sela und den Finanzierungstermin mit Herrn Rösch – und können wirklich beide nur wärmstens weiterempfehlen. Alles lief super entspannt und trotzdem absolut professionell ab.
Oudi Hamada
09/2025
Der Wohnungskauf verlief absolut reibungslos und professionell. Von der ersten Besichtigung bis zur Schlüsselübergabe wurde ich jederzeit zuverlässig, freundlich und kompetent begleitet.
Said B.
09/2025
Dank der großartigen Unterstützung von Tobias konnten wir unseren Traum vom Haus verwirklichen. Von der Besichtigung bis zur Finanzierung ist das Ganze sogar mehr als eine 5-Sterne-Bewertung wert.
Daniela Pignata
09/2025
Ich wurde vom Beginn, über die Vermarktung und bis zum Verkauf einer Immobilie sehr gut betreut. Die Beratung war absolut stimmig. Die Abwicklung mit MiaMakler hat mich super entlastet.
C S
04/2025
Was für eine schöne Zeit das mit euch war! Es ist wirklich selten, dass man in so einem Prozess nicht nur auf Kompetenz, sondern auf so viel Herzlichkeit, Humor und echtes Miteinander trifft.
Michael Näther
01/2025
Der Verkauf unseres Objektes erfolgte innerhalb kürzester Zeit. Das gesamte Team ist sensationell gut, immer erreichbar, selbst am Wochenende. 6 Sterne!
Immobilie verkaufen in der Rhein-Neckar-Region
Von unserem Hauptsitz in Schwetzingen betreuen wir 24 Städte und Gemeinden zwischen Heidelberg, Mannheim, Speyer und dem Kraichgau. Wir kennen die lokalen Mikrolagen, die aktuellen Quadratmeterpreise und die Käufergruppen – und bringen Ihre Immobilie dort auf den Markt, wo sie den höchsten Preis erzielt.
Immobilienmakler
Unsere gesamte Leistungsübersicht für Verkauf, Vermietung und Vermarktung.
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Häufige Fragen zum Immobilienverkauf
Die zehn Fragen, die uns Eigentümer in der Rhein-Neckar-Region am häufigsten stellen – klar und konkret beantwortet.
Der Immobilienverkauf in Deutschland folgt acht Schritten: Beratung, Wertermittlung, Unterlagenbeschaffung, Exposé-Erstellung, Vermarktung, Besichtigungen mit Bonitätsprüfung, Kaufvertrag beim Notar und schließlich Kaufpreiszahlung mit Schlüsselübergabe. Zwischen Erstberatung und Eingang des Kaufpreises vergehen bei strukturierter Abwicklung drei bis sechs Monate.
Woher wir unsere Angaben haben
Alle Zahlen, Paragrafen und Fristen auf dieser Seite lassen sich überprüfen. Die folgenden Primärquellen (Gesetzestexte, Destatis, Bundesbank, Gutachterausschüsse, Verbraucherzentralen) sind die Grundlage unserer Beratung – nicht Hörensagen oder Marketingstudien.
Gesetze & Verordnungen
- [1]§ 656c BGB – Maklerprovision (Bestellerprinzip)gesetze-im-internet.de
Seit 23.12.2020: Käufer und Verkäufer einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses müssen die Provision je zur Hälfte tragen, wenn der Makler beide vermittelt.
- [2]§ 23 EStG – Private Veräußerungsgeschäftegesetze-im-internet.de
Rechtsgrundlage der Spekulationssteuer. 10-Jahres-Frist und Ausnahme für selbstgenutzte Immobilien (Verkaufsjahr + 2 vorangegangene Jahre).
- [3]§ 80 GEG – Energieausweis bei Verkaufgesetze-im-internet.de
Pflicht zur Vorlage des Energieausweises spätestens bei der Besichtigung. Gültigkeit 10 Jahre.
- [4]ImmoWertV 2021 – Immobilienwertermittlungsverordnunggesetze-im-internet.de
In Kraft seit 01.01.2022. Definiert Vergleichs- (§§ 24–26), Ertrags- (§§ 27–34) und Sachwertverfahren (§§ 35–39).
- [5]§ 489 BGB – Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahrengesetze-im-internet.de
Darlehensnehmer können nach 10 Jahren mit 6 Monaten Frist kündigen – ohne Vorfälligkeitsentschädigung.
- [6]§ 444 BGB – Haftung bei arglistigem Verschweigengesetze-im-internet.de
Haftungsausschluss im Kaufvertrag greift nicht, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
- [7]WoFlV – Wohnflächenverordnunggesetze-im-internet.de
Amtliche Berechnung der Wohnfläche bei Verkauf und Vermietung.
Markt- & Preisdaten
- [1]Statistisches Bundesamt – Häuserpreisindex Q4/2025destatis.de
Pressemitteilung vom 25.03.2026: Wohnimmobilienpreise Q4/2025 +3,0 % YoY, Jahr 2025 +3,2 %.
- [2]Destatis – Themenseite Baupreise & Immobilienpreisindexdestatis.de
Laufende Statistiken zu Baupreisen und Wohnimmobilien in Deutschland.
- [3]Deutsche Bundesbank – Indikatorensystem Wohnimmobilienmarktbundesbank.de
Offizielles Datenportal der Bundesbank zu Preisen, Transaktionen und Finanzierung.
- [4]Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreisweinheim.de
Zuständige Geschäftsstelle u.a. für Schwetzingen, Ladenburg, Weinheim – veröffentlicht den jährlichen Grundstücksmarktbericht.
- [5]Gutachterausschuss Südöstlicher Rhein-Neckar-Kreisgaasornk.de
Zuständig u.a. für Leimen, Wiesloch, Walldorf, Sandhausen.
- [6]Statistisches Landesamt Baden-Württemberg – Bau- und Bodenpreisestatistik-bw.de
Landesweite Baupreise und Bodenrichtwert-Entwicklung.
- [7]DIBt – GEG-Registrierstelle für Energieausweisedibt.de
Vergabe der Registriernummer und Stichprobenkontrolle nach §§ 98–99 GEG.
Verbraucherschutz
- [1]Verbraucherzentrale – Maklergebühren bei Immobilienverbraucherzentrale.de
Erklärt, welche Provisionen zulässig sind und wie sich Käufer und Verkäufer die Kosten teilen.
- [2]Verbraucherzentrale Hamburg – Vorfälligkeitsentschädigung prüfenvzhh.de
Prüfservice der Verbraucherzentrale Hamburg zur Kontrolle der Bankberechnung.
- [3]Verbraucherzentrale BW – Vorfälligkeitsentschädigungverbraucherzentrale-bawue.de
Regionale Erklärseite für Baden-Württemberg.
Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Für individuelle Fragen zur Spekulationssteuer wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater, für Kaufvertragsfragen an den beurkundenden Notar. Unsere Beratung stützt sich auf über 23 Jahre Praxiserfahrung in der Rhein-Neckar-Region, ersetzt aber keine Einzelfallprüfung.
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