Mietvermietung · IHK-zertifiziert · Seit 2002

Mietimmobilien vermieten zur 1 %-Pauschale.

Persönliche Betreuung durch Tobias Rösch und sein Team – von der Markt­mieten­analyse über die Bonitäts­prüfung bis zur Schlüssel­übergabe. Diskret, schnell und rechts­sicher. Seit 2002 in der Rhein-Neckar-Region.

  • 1 % der Jahreskaltmiete pro Wohneinheit – transparent pauschal
  • Bonitätsprüfung nach DSGVO: SCHUFA, Einkommen, Selbstauskunft
  • Rechtssicherer Mietvertrag inkl. Übergabeprotokoll
4,9· 88 Google-Bewertungen
ImmoScout24 Gold Partner
Wohnung vermieten in der Rhein-Neckar-Region
Tobias Rösch
Verfasst von

Tobias Rösch

Gründer & Geschäftsführer – Immobilienmakler und Finanzierungsexperte

Tobias Rösch gründete Mia Immobilien, nachdem er über zehn Jahre bei der Deutschen Bank mit Schwerpunkt Baufinanzierung tätig war. In der Vermietung kombiniert er zwei Perspektiven: die des Finanzierers, der weiß, wie Banken Mieterbonität bewerten, und die des IHK-Maklers mit Vermögens­schaden­haft­pflicht, der rechts­sichere Miet­verträge aufsetzt – seit 2002 in der Rhein-Neckar-Region.

Geprüfter Immobilienmakler (IHK)Geprüfter Immobiliardarlehens­vermittler (§ 34i GewO)VersicherungskaufmannÜber 10 Jahre Deutsche BankGründer der Mia Immobilien mit Herz GmbH

Ausgezeichnet von

Baufi Partner
ImmoScout24 Gold Partner
Google 5-Sterne Kundenrezensionen
ProvenExpert Top Empfehlung 2026
IHK
Immowelt Premium Partner
Proven Expert
Ablauf der Vermietung

Wohnung vermieten in 8 Schritten

So läuft eine Wohnungs­vermietung mit MIA Immobilien ab – strukturiert, rechts­sicher und mit klaren Verantwortlich­keiten. Sie behalten zu jedem Zeitpunkt die Entscheidungs­hoheit.

Kurz-Antwort

Eine Wohnungs­vermietung folgt acht Schritten: Onboarding, Markt­mieten-Analyse (§§ 558, 556d BGB), Exposé, Vermarktung, qualifizierte Besichtigungen, DSGVO-konforme Bonitäts­prüfung, Mietvertrag nach § 535 BGB und protokollierte Übergabe. Typische Dauer: 2–6 Wochen.

1. Onboarding & Objektaufnahme

Wir sichten Grundriss, Energieausweis, Nebenkosten­abrechnung und besprechen Ihre Vermietungs­ziele – Dauer, Mieterprofil, Kaltmieten-Erwartung.

2. Marktmieten-Analyse

Ortsübliche Vergleichsmiete nach §§ 558 ff. BGB, Prüfung der Mietpreisbremse (§§ 556d ff. BGB, Landes­verordnung) und Vergleichs­daten aus unserer 23-jährigen Regional­praxis.

3. Professionelles Exposé

Hochwertige Fotografie, Grundriss, Verkehrs­anbindung, Energie­daten – vollständig nach GEG und DSGVO.

4. Vermarktung

ImmoScout24 Premium (Gold Partner), Immowelt, eigene Interessenten­datei und – auf Wunsch – diskrete Off-Market-Vermittlung aus unserer Warteliste.

5. Qualifizierte Besichtigungen

Einzel- und Sammel­termine, vorab geprüfte Interessenten. Sie bekommen nur Kandidaten vorgestellt, die wirtschaftlich und persönlich passen.

6. Bonitätsprüfung

Mieter­selbst­auskunft (zulässige Fragen nach BGH-Rechtsprechung), SCHUFA mit Einwilligung, Einkommens­nachweise – alles DSGVO-konform.

7. Mietvertrag & Kaution

Rechtssicherer Wohnraum­mietvertrag nach § 535 BGB, Kaution bis 3 Nettokaltmieten (§ 551 BGB), Nebenkosten­vereinbarung (§ 556 BGB, BetrKV).

8. Übergabe & Nachbetreuung

Protokollierte Schlüssel­übergabe mit Zählerständen, digitale Ablage und – wenn Sie möchten – laufende Betreuung über die gesamte Miet­dauer.

1 %-Pauschale

Die MIA-Pauschale: 1 % der Jahresmiete.

Ein Preis, kein Klein­gedrucktes, keine Erfolgs­hürde. Sie zahlen erst, wenn Ihr Objekt vermietet ist und der Mietvertrag unterschrieben wurde. Alles andere ist inklusive.

Kurz-Antwort

Bei Wohnraum­vermietung greift das Besteller­prinzip (§ 2 Abs. 1a WoVermRG): die Provision trägt, wer den Makler beauftragt hat – in der Regel der Vermieter. Unsere Pauschale von 1 % der Jahres­kaltmiete pro Wohneinheit ist deutlich unter der gesetzlichen Höchst­grenze von zwei Nettokalt­mieten. Der Mieter bleibt provisions­frei.

Pauschale
1 %
der Jahreskaltmiete pro Wohneinheit – einmalig, fällig nach Mietvertrags­unterschrift.
Kein Erfolg, kein Honorar
Mehrere Einheiten: individuelle Paketpreise
Transparent – ohne versteckte Service-Gebühr
Im Preis enthalten
Markt­mieten-Analyse
Vergleichsmieten, Mietspiegel­prüfung, Mietpreis­bremse-Check
Professionelles Exposé
Fotografie, Grundriss, Energieausweis-Einbindung
Vermarktung
ImmoScout24 Premium (Gold Partner), Immowelt, interne Datei
Besichtigungs­management
Einzel- und Sammel­termine, Vorauswahl
Bonitätsprüfung
SCHUFA, Einkommen, Selbstauskunft – DSGVO-konform
Wohnraum­mietvertrag
rechts­sicher nach § 535 BGB, Kaution (§ 551 BGB)
Übergabe­protokoll
Zähler­stände, Schäden, Schlüssel­übergabe dokumentiert
Digitales Dossier
Alle Unterlagen nach Abschluss digital archiviert

Bestellerprinzip bei der Vermietung – was bedeutet das für Sie?

Bei Wohnraum­mieten gilt seit 2015 das Bestellerprinzip nach § 2 Abs. 1a WoVermRG: die Maklerprovision zahlt ausschließlich, wer den Makler beauftragt hat. Beauftragt der Vermieter den Makler zur Mieter­suche, zahlt der Vermieter – der Mieter bleibt provisions­frei. Vom Mieter darf grundsätzlich keine Provision verlangt werden, es sei denn, er hat den Makler selbst beauftragt (§ 3 Abs. 2 WoVermRG). Die gesetzliche Höchst­grenze beträgt in diesem Fall zwei Nettokalt­mieten zzgl. MwSt.

Rechtsgrundlage: § 2 WoVermRG und § 3 WoVermRG.

Marktmiete & Recht

Marktmiete, Mietpreisbremse & Kappungsgrenze

Der richtige Mietpreis ist die Grundlage jeder erfolgreichen Vermietung – zu niedrig bedeutet entgangene Rendite, zu hoch bedeutet Leerstand und, in Städten mit Kappungs­verordnung, rechtliche Angreif­barkeit. Wir arbeiten ausschließlich mit belastbaren Daten und aktuellen Gesetzes­lagen.

Kurz-Antwort

Die ortsübliche Vergleichsmiete ist Bezugspunkt nach § 558 BGB. Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Miete bei Wieder­vermietung auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete – dort, wo die Landesregierung einen angespannten Wohnungs­markt festgestellt hat. In Baden-Württemberg betrifft das u. a. Heidelberg und Mannheim.

Ortsübliche Vergleichs­miete

Ermittelt aus Mietspiegel, Mietdatenbank oder Gutachter­meinung. Für die meisten Städte in der Rhein-Neckar-Region gibt es einen qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB.

§ 558 BGB →

Mietpreisbremse

Max. 10 % über der ortsüblichen Vergleichs­miete bei Wieder­vermietung in Gebieten mit Kulissen­verordnung. Ausnahmen: Neubau ab 01.10.2014, umfassend modernisierte Wohnungen, Vormiete.

§§ 556d – 556g BGB →

Kappungsgrenze

Bei Bestands­mieten darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % (in angespannten Märkten 15 %) an die ortsübliche Vergleichs­miete angehoben werden – § 558 Abs. 3 BGB.

§ 558 Abs. 3 BGB →
Bonitätsprüfung & DSGVO

Solvente Mieter – datenschutz­konform geprüft.

Eine gute Bonitäts­prüfung schützt den Vermieter vor Miet­ausfällen – aber nicht jede Frage ist zulässig. Wir arbeiten mit einem standardisierten Screening, das juristisch sauber, diskriminierungs­frei und DSGVO-konform ist.

Kurz-Antwort

Wir erheben nur Daten, die nach ständiger Rechts­sprechung zulässig sind (§ 1 AGG), holen die Einwilligung des Bewerbers gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO ein und löschen alle Daten nach Abschluss der Vermietung. Fragen zu Familien­stand, Religion oder Schwangerschaft sind grundsätzlich unzulässig.

Das fragen wir – zulässig & nötig

  • Name, Anschrift, Geburtsdatum
  • Arbeitgeber & Beschäftigungs­art
  • Nettoeinkommen (3 Monats­nachweise)
  • Haushalts­größe (Personenzahl)
  • Aktuelle & bisherige Wohnsituation
  • SCHUFA-Bonitäts­auskunft (mit Einwilligung)
  • Vormieter­bescheinigung (optional)

Das fragen wir nicht – unzulässig

  • Familien­stand & Kinder­wunsch
  • Religion & Konfession
  • Partei­zugehörigkeit & politische Einstellung
  • Ethnische Herkunft, Nationalität (außer aufenthalts­rechtlich nötig)
  • Schwangerschaft
  • Sexuelle Orientierung
  • Vorstrafen ohne Bezug zum Miet­verhältnis
  • Unzulässige Bonitäts­daten wie die konkrete SCHUFA-Score-Zahl (Bonitäts­prädikat genügt)

DSGVO-konformer Prozess

Einwilligungs­erklärung vorab, Zweck­bindung, Zugriff ausschließlich für den zuständigen Berater, automatische Löschung nach Abschluss – dokumentiert im internen Verarbeitungs­verzeichnis.

Rechts­sicheres Ergebnis

Sie bekommen eine strukturierte Mieter­empfehlung mit Bonitäts­prädikat, Einkommens-zu-Miete-Quote und Vorverhältnis – als Grundlage Ihrer Entscheidung, nicht als Entscheidung gegen einen Bewerber.

Dokumente-Checkliste

Was wir als Vermieter von Ihnen brauchen

Vollständige Unterlagen verkürzen die Vermietung spürbar. Wir beschaffen fehlende Dokumente auf Wunsch – vom Energieausweis über den Grundbuch­auszug bis zur Wohnflächen­berechnung nach WoFlV.

Kurz-Antwort

Pflicht sind Energieausweis (§ 80 GEG) und korrekte Wohnflächen­angabe nach WoFlV. Empfehlenswert: Nebenkosten­abrechnung des Vorjahrs, Hausordnung, Grundriss. Für den Vertrag: rechts­sicheres Formular, Übergabe­protokoll mit Zähler­ständen.

Energieausweis

Pflicht

Pflicht nach § 80 GEG, spätestens bei der Besichtigung vorzulegen. Gültigkeit 10 Jahre. Fehlt er, drohen Bußgelder bis 10.000 €.

Grundriss & Wohnflächen­berechnung

Pflicht

Nach WoFlV zu erstellen. Grundlage für korrekte Flächen­angabe im Exposé und Vertrag – Abweichungen über 10 % berechtigen Mieter zu Miet­minderung (BGH-Rechtsprechung).

Nebenkosten­abrechnung (Vorjahr)

Empfohlen

Damit die Miet­interessenten die realistischen Warmmiet-Kosten kennen. Transparenz erhöht Abschluss­wahrscheinlichkeit.

Hausordnung

Empfohlen

Falls WEG-Eigentum: Teilungserklärung + Gemeinschafts­ordnung. Wird Bestandteil des Mietvertrags.

Mieter­selbst­auskunft (Formular)

Pflicht

Von uns stets aktuell und rechtlich geprüft bereit­gestellt.

Übergabe­protokoll

Pflicht

Zähler­stände Strom/Gas/Wasser, Schlüssel­anzahl, Zustand – dokumentiert mit Foto­nachweis.

Warteliste qualifizierter Mietinteressenten

Wir betreuen aktiv suchende, bereits vorgeprüfte Mietinteressenten in der Rhein-Neckar-Region. Melden Sie Ihr Objekt – bei passender Konstellation können wir ohne Portal­schaltung vermitteln.

Objekt melden
ImmoScout24 · Gold Partner

Als zertifizierter Gold Partner schalten wir Ihre Anzeige mit Top-Sichtbarkeit auf Deutschlands größtem Immobilien­portal – inklusive Premium-Platzierung, erweiterter Reichweite und sichtbarem Gold-Partner-Siegel im Exposé.

Vergleich

Vermietung privat oder mit Makler?

Privatvermietung spart auf dem Papier die Provision (1 % Jahreskaltmiete) – bindet aber 20–40 Stunden Ihrer Zeit und führt wegen schwächerer Reichweite regelmäßig zu längerem Leerstand. In unserer Einschätzung aus 23 Jahren Praxis: die 1 %-Pauschale rechnet sich bei Wohneinheiten fast immer durch verkürzte Leerstand­zeit und präventive Bonitäts­prüfung.

Kurz-Antwort

Privat­vermietung spart die Makler­pauschale, kostet aber Zeit, führt häufig zu längerem Leerstand und erhöht das Risiko unwirksamer Vertrags­klauseln sowie DSGVO-Verstößen. Mit Makler profitieren Sie von Reichweite, strukturierter Bonitäts­prüfung, rechts­sicherem Vertrag und Haftungs­schutz.

Kriterium
Privatvermietung
Vermietung mit MIA
Vermarktungs­reichweite
Eigene Inserate bei Kleinanzeigen oder Single-Portal
ImmoScout24 Premium (Gold Partner), Immowelt, eigene Interessenten­datei, Warteliste
Mietpreis­findung
Schätzung nach Bauchgefühl – Risiko Leerstand oder Mietausfall
Marktmieten-Analyse nach § 558 BGB und Mietpreis­bremse (§§ 556d ff. BGB)
Bonitäts­prüfung
Lücken­haft, oft keine SCHUFA-Einholung, DSGVO-Risiken
Strukturiert: SCHUFA mit Einwilligung, Einkommen, Selbstauskunft – DSGVO-konform
Diskriminierungs­freier Auswahl­prozess
Unzulässige Fragen (Familien­stand, Religion) kommen schnell vor – AGG-Risiko
Standardisierter Frage­katalog nach BGH-Rechtsprechung – § 1 AGG-konform
Mietvertrag
Muster­vertrag aus dem Internet – oft veraltet oder unwirksam
Aktueller, rechts­sicherer Vertrag mit Vermögens­schaden­haftpflicht im Rücken
Übergabe & Doku
Oft unvollständige Protokolle – Streit bei Auszug vorprogrammiert
Protokoll mit Foto-Evidenz, Zähler­ständen, digital archiviert
Zeit­aufwand Vermieter
Eigene Besichtigungen, Telefonate, Rück­fragen – schnell 20–40 Stunden
Ein Termin für Onboarding, ein Termin für Mietvertrag – sonst zeigen wir nur die Endauswahl
Leerstand / Mietausfall­risiko
Längere Vermarktungs­zeit durch kleinere Reichweite und unsortierte Anfragen
Verkürzter Leerstand durch Reichweite, Warteliste und qualifizierte Vorauswahl
Fehler vermeiden

Die 7 häufigsten Fehler beim Vermieten

Diese Fehler begegnen uns in der Vermietungs­praxis immer wieder – und jeder einzelne kann zu Miet­ausfall, Rückzahlungs­pflicht oder Bußgeldern führen. So vermeiden Sie sie von Anfang an.

Kurz-Antwort

Die häufigsten Fehler: Mietpreis über der Mietpreisbremse (§ 556d BGB), unzulässige Fragen (§ 1 AGG), fehlender Energieausweis (§ 80 GEG), Kaution über Maximum (§ 551 BGB), unklare Nebenkosten­vereinbarung (§ 556 BGB / BetrKV), verpasste Abrechnungs­frist und oberflächliche Bonitäts­prüfung. Jeder einzelne kann richtig teuer werden.

Fehler #1

Mietpreis über der Mietpreisbremse

In Städten mit Kappungs­verordnung (u. a. Heidelberg, Mannheim) darf die Neuvermietungs­miete nach § 556d BGB höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichs­miete liegen. Wer höher ansetzt, kann nach § 556g BGB zur Rück­zahlung verpflichtet werden – inklusive Rüge­recht des Mieters.

Fehler #2

Unzulässige Fragen in der Selbst­auskunft

Fragen nach Familien­stand, Schwangerschaft, Religion oder politischer Einstellung sind nach § 1 AGG und BGH-Rechtsprechung unzulässig. Wer sie trotzdem stellt, riskiert Entschädigungs­ansprüche und imageschaden.

Fehler #3

Fehlender oder falscher Energieausweis

§ 80 GEG verpflichtet zur Vorlage spätestens bei der Besichtigung. Bei Verstoß drohen Bußgelder bis 10.000 €. Auch die Angabe der Energie­kennwerte im Exposé ist Pflicht.

Fehler #4

Kaution über dem gesetzlichen Maximum

Bei Wohnraum dürfen maximal drei Nettokaltmieten verlangt werden (§ 551 Abs. 1 BGB). Höhere Forderungen sind nichtig; der Mieter kann sie zurück­fordern – selbst nach Jahren.

Fehler #5

Keine konkrete Nebenkosten­vereinbarung

Nach § 556 BGB i. V. m. BetrKV müssen umlage­fähige Kosten im Vertrag konkret benannt sein. Ein pauschaler Verweis auf die BetrKV reicht nicht (BGH XII ZR 164/16). Folge: der Mieter muss nur die kalte Grundmiete zahlen.

Fehler #6

Fristverfall bei der Betriebs­kosten­abrechnung

Die Abrechnung muss dem Mieter innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungs­zeitraums vorliegen, sonst verfällt der Nach­forderungs­anspruch – § 556 Abs. 3 S. 3 BGB. Wir erinnern Sie rechtzeitig.

Fehler #7

Oberflächliche Bonitäts­prüfung

Ohne Einkommens­nachweis und SCHUFA-Bonität droht Miet­ausfall – laut unserer Praxis der teuerste Einzel­fehler für Vermieter. Eine durchdachte Vorprüfung spart ein Viel­faches der 1 %-Pauschale.

Vermietungs­dauer

Wie lange dauert die Vermietung?

In unserer Rhein-Neckar-Praxis dauert eine marktgerecht angebotene Wohnung typischerweise zwei bis sechs Wochen vom Exposé bis zur Unterschrift. Zu hohe Miete oder unvollständige Unterlagen verlängern den Leerstand spürbar.

Kurz-Antwort

Realistisch 2–6 Wochen für eine Wohnung in der Rhein-Neckar-Region. Eine allgemein­gültige Statistik existiert nicht – die Spanne hängt von Preis, Lage, Zustand und Größe ab.

Tag 0
Onboarding & Objektaufnahme
Tag 1–3
Marktmieten-Analyse & Exposé-Erstellung
Tag 3–5
Schaltung auf ImmoScout24 Premium & Immowelt
Tag 5–20
Anfragen, Vorauswahl, qualifizierte Besichtigungen
Tag 10–25
Bonitätsprüfung der Finalkandidaten
Tag 14–30
Mietvertrag, Kaution, Übergabe

Hinweis: Die angegebenen Zeiträume sind Erfahrungs­werte aus unserer eigenen Praxis in der Rhein-Neckar-Region – keine branchen­weite Statistik. Objekte mit Renovierungs­bedarf oder besonderer Lage können abweichen.

Kundenstimmen

Was unsere Kunden über uns sagen

Echte Bewertungen von echten Kunden – überzeugen Sie sich selbst von unserer Arbeit.

Google
0
0 Bewertungen
Lisa Giardina

Lisa Giardina

02/2026

Wir hatten die Besichtigung mit Herrn Sela und den Finanzierungstermin mit Herrn Rösch – und können wirklich beide nur wärmstens weiterempfehlen. Alles lief super entspannt und trotzdem absolut professionell ab.

Oudi Hamada

Oudi Hamada

09/2025

Der Wohnungskauf verlief absolut reibungslos und professionell. Von der ersten Besichtigung bis zur Schlüsselübergabe wurde ich jederzeit zuverlässig, freundlich und kompetent begleitet.

Said B.

Said B.

09/2025

Dank der großartigen Unterstützung von Tobias konnten wir unseren Traum vom Haus verwirklichen. Von der Besichtigung bis zur Finanzierung ist das Ganze sogar mehr als eine 5-Sterne-Bewertung wert.

Daniela Pignata

Daniela Pignata

09/2025

Ich wurde vom Beginn, über die Vermarktung und bis zum Verkauf einer Immobilie sehr gut betreut. Die Beratung war absolut stimmig. Die Abwicklung mit MiaMakler hat mich super entlastet.

C S

C S

04/2025

Was für eine schöne Zeit das mit euch war! Es ist wirklich selten, dass man in so einem Prozess nicht nur auf Kompetenz, sondern auf so viel Herzlichkeit, Humor und echtes Miteinander trifft.

Michael Näther

Michael Näther

01/2025

Der Verkauf unseres Objektes erfolgte innerhalb kürzester Zeit. Das gesamte Team ist sensationell gut, immer erreichbar, selbst am Wochenende. 6 Sterne!

FAQ

Häufige Fragen zur Vermietung

Die zehn Fragen, die uns Vermieter in der Rhein-Neckar-Region am häufigsten stellen – mit Verweis auf die relevanten Paragrafen.

Bei der Wohnraum­vermietung gilt das Bestellerprinzip nach § 2 Abs. 1a WoVermRG: die Maklerprovision trägt ausschließlich, wer den Makler beauftragt hat – in der Regel der Vermieter. Vom Mieter darf höchstens zwei Nettokalt­mieten zzgl. Mehrwertsteuer verlangt werden, und nur wenn der Mieter den Makler selbst beauftragt hat (§ 3 Abs. 2 WoVermRG). Unsere MIA-Pauschale von 1 % der Jahreskaltmiete pro Wohneinheit ist deutlich günstiger als die gesetzliche Obergrenze und wird vom Vermieter getragen – der Mieter bleibt provisionsfrei.

Quellen & Rechts­grundlagen

Woher wir unsere Angaben haben

Alle Paragrafen, Fristen und Marktdaten auf dieser Seite lassen sich überprüfen. Die folgenden Primär­quellen (Gesetzestexte, DSGVO, Destatis, Bundesbank, städtische Mietspiegel, IHK) sind die Grundlage unserer Beratung – nicht Hörensagen oder Marketing­studien.

Gesetze & Verordnungen

Markt- & Miet­daten

Verbraucher­schutz & Daten­schutz

Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Die Anwendbarkeit der Mietpreis­bremse wird per Landes­verordnung festgelegt und ändert sich regelmäßig – wir prüfen die jeweils aktuelle Regelung für Ihr Objekt. Unsere Einschätzungen stützen sich auf über 23 Jahre Praxis­erfahrung in der Rhein-Neckar-Region.

Bereit zum Vermieten? Kostenlose Erstberatung sichern.

Wir hören zu, analysieren die Marktmiete für Ihr Objekt und zeigen Ihnen die beste Vermietungs­strategie – persönlich, unverbindlich und ohne versteckte Kosten.

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht

Jetzt kontaktieren